Sie sind unter 18 Jahre und wissen noch nicht, welchen Beruf oder welche Ausbildung Sie ergreifen sollten? Dann ist die Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (kurz: BÜA) genau das Richtige für Sie.
Bei der Berufsschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA) handelt es sich um ein Modellprojekt. Dieses wurde zum Schuljahr 2021/2022 für 13 Schulen vom Hessischen Kultusministerium für die Dauer von vier Jahren ermöglicht; bereits ein zweites Mal für die Friedrich-List-Schule. Ziel des Modellprojektes ist es, den Schülerinnen und Schülern einen bestmöglichen Übergang in ein (duales) Ausbildungsverhältnis zu ermöglichen. Erreicht werden soll dies durch eine stärker im Fokus stehende berufliche Orientierung mit beruflichen Phasen und einer besonderen Förderung überfachlicher und Fachlicher Kompetenzen. Darüber hinaus haben die Jugendlichen die Möglichkeit, allgemeinbildende Schulabschlüsse zu erwerben.
Insgesamt nehmen nun 38 Schulen bzw. Schulverbünde in ganz Hessen an dem Modellprojekt teil. Im Schuljahr 2017/2018 haben sich bereits 26 Schulen/Schulverbünde auf den Weg gemacht, BÜA als Ersatz für die Schulformen Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung, zweijährige Berufsfachschule und einjährige höhere Berufsfachschule einzuführen und erfolgreich in der Bildungslandschaft zu etablieren.
Das Modellprojekt wird von der Technischen Universität Darmstadt, Arbeitsbereich Technikdidaktik wissenschaftliche begleitet und evaluiert. Zudem werden die Schulen regelmäßig von der Hessischen Lehrkräfteakademie zu den Werdegängen der Schülerinnen und Schüler befragt.
Die FLS nimmt an diesem Schulversuch von Anfang an teil und hat somit bereits viele gute Erfahrungen mit dieser Schulform machen können.
Das primäre Ziel der BÜA ist es, Schülerinnen und Schüler bereits nach einem Schuljahr – mit einem Hauptschulabschluss – in ein Ausbildungsverhältnis zu vermitteln, das genau zu ihnen und ihren Stärken passt. Diejenigen, die einen Ausbildungsberuf anstreben, für den der mittlere Bildungsabschluss benötigt wird, können diesen im zweiten Jahr der BÜA zusätzlich erwerben und dann die passende Ausbildung beginnen. Hierzu findet eine enge Verzahnung der Schulen, der Schulsozialarbeit, den Betrieben, der örtlichen Agentur für Arbeit und den Kammern statt.
In der BÜA können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die
· bis zum 1.8. eines Jahres noch keine 18 Jahre alt sind,
· mindestens aus Klasse 8 der allgemeinbildenden Schule kommen,
· noch keinen Ausbildungsplatz haben,
· keinen Hauptschulabschluss oder einen berufsorientierten Abschluss oder einen (qualifizierenden) Hauptschulabschluss besitzen
· noch keine zweijährige Berufsfachschule/BÜA/Berufsvorbereitungsmaßnahme in einer anderen Fachrichtung mehr als ein Jahr besucht haben
· Schülerinnen und Schüler aus Intensiv-/InteA-Klassen (mit angemessenem Sprachstand)
· Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Die BÜA ist in zwei Stufen gegliedert:
In Stufe I findet der Unterricht in kleinen Lerngruppen mit maximal 16 Schülerinnen und Schülern statt. Es werden 30 Wochenstunden Unterricht an fünf Tagen erteilt. Zum Stundenplan gehören die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Sport, Religion/Ethik, Wahlpflichtunterricht und Politik & Wirtschaft. Hinzu kommt Berufsbildender Unterricht in den Bereichen Handel, Bürowirtschaft und Logistik.
Durch den Berufsbildenden Unterricht erhalten die Schülerinnen und Schüler Einblicke in berufsspezifische Abläufe aus mindestens zwei beruflichen Schwerpunkten. Die erworbenen Kompetenzen, die durch hessenweit einheitliche Kompetenzraster abgebildet werden, geben den Betrieben Aufschluss darüber, inwieweit Schülerinnen und Schüler für ebendiese Schwerpunkte (und somit auch die einschlägigen Ausbildungsberufe) geeignet sind. Praktika unterstützen die Schülerinnen und Schüler weiterhin in ihrer beruflichen Orientierung und sie können die betriebliche Praxis mit all ihren Abläufen besser kennenlernen.
Die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Mathematik und ggf. Englisch werden individualisiert nach kompetenzorientierten Eingangsdiagnostiken entsprechend der Zugangsbedingungen und Anschlussmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler unterrichtet.
Zusätzlich werden die Lernenden von ihrer Lehrkraft intensiv in vier Profilgruppenstunden wöchentlich umfassend bei der Berufswahl und dem Bewerbungsprozess beraten und unterstützt. Sie reflektieren hier den eigenen Lernprozess und entwickeln ihre sozialen sowie persönlichen Kompetenzen.
Die Stufe II der BÜA kann nur von Schülerinnen und Schülern besucht werden, die in Stufe I mit einem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder einem besonders guten Hauptschulabschluss aufgenommen wurden und den mittleren Bildungsabschluss zur Erlangung ihrer beruflichen Ziele benötigen.
Es werden 30 Wochenstunden Unterricht an fünf Tagen erteilt. Zum Stundenplan gehören die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Sport, Religion/Ethik und Politik & Wirtschaft. Der berufsbildende Lernbereich wird in einem fest gewählten Schwerpunkt in Theorie und Praxis unterrichtet und es werden zwei Stunden Profilgruppenunterricht erteilt: Die Berufswahlentscheidung der Schülerinnen und Schüler wird gefestigt.
Zur Steigerung der überfachlichen Kompetenzen (Softskills) erhalten die Schülerinnen und Schüler durch sog. Profilgruppenunterricht in Stufe I und Stufe II einen bewertungsfreien Rahmen, in dem sie gemeinsam im Profilgruppenverband und mit einer Profilgruppenehrkraft – unterstützt durch sozialpädagogische Betreuung – an zentralen Einheiten der überfachlichen Kompetenzen arbeiten können, um einen Kompetenzzuwachs im persönlichen Bereich zu erlangen, der nicht zuletzt auch für das Bestehen auf dem Ausbildungsmarkt relevant ist.
Darüber hinaus setzen sich die Jugendlichen intensiv mit ihren Stärken und Schwächen, mit Berufsbildern und Ausbildungswünschen sowie -möglichkeiten auseinander. Sie suchen nach Praktikums- und Ausbildungsplätzen, schreiben Bewerbungen, simulieren Einstellungstest und Vorstellungsgespräche. Hierbei werden sie intensiv von ihren Lehrkräften unterstützt. Zudem werden die Erfahrungen aus Praktika sowie die schulischen Leistungen „genau unter die Lupe genommen“. Auch wird die weitere schulische beziehungsweise berufliche Laufbahn mit den Lernenden geplant. Damit jede/r den richtigen Anschluss für sich und seine Zukunft findet.
Die Anmeldung zur BÜA erfolgt jeweils bis zum 31. März eines Jahres über die bisher besuchte Schule.